Alle Einreisenden müssen ein Einreiseformular vorweisen. Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, müssen Sie zudem ein negatives Testergebnis vorweisen.
Testpflicht für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind
Alle Personen ab 16 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen ab dem 20. September 2021 bei der Einreise einen negativen Test (Antigen oder PCR) vorweisen. Dies gilt unabhängig vom Verkehrsmittel und unabhängig davon, woher sie einreisen. Nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz wird ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt. Dieser Test ist kostenpflichtig. Das Resultat des zweiten Tests muss innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Stelle übermittelt werden.
Für geimpfte und genesene Personen mit einem COVID-Zertifikat oder einem anderen gültigen Nachweis einer Impfung oder Genesung gilt in der Regel keine Testpflicht. Ausnahmen können beispielsweise Symptome einer COVID-Erkrankung oder die Einreise aus einem Gebiet mit einer besorgniserregenden Virusvariante sein.
⬈ Einreiseformular
⬈ Fragen und Antworten zu Einreise in die Schweiz